Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

25 2Dabei kann nach Massgabe der Gemeindeverordnung und im Rahmen der notwendigen kantonalen Bewilligung von den allgemeinen Bestimmungen über den Finanzhaushalt abgewichen werden. 3Die zu erbringende Leistung ist nach Umfang und Qualität festzulegen. Die Grundlageakten lagen gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung während 30 Tagen vor der Abstimmung bei der Präsidialabteilung, Kirchbühl 19, 3400 Burgdorf zur Einsichtnahme auf. Die Publikation erfolgte im Amtsanzeiger Nr. 45 vom 6. November 2003. Es wurden keine Einsprachen eingereicht. Inkraftsetzung Der Gemeinderat setzt die teilrevidierte Gemeindeordnung (GO) auf den 1. März 2004 in Kraft. Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf vom 24. Februar 2008 Bescheinigung In der Gemeindeabstimmung vom 24. Februar 2008 wurde der Änderung von Artikel 14 Absatz 1 Ziffer 2, Artikel 18 Ziffer 3, Artikel 26 Absatz 1 und 2, Artikel 53, Artikel 60 Ziffer 5 und Artikel 61 Ziffer 9 und 10 der Gemeindeordnung (GO) mit 2’482 Ja gegen 635 Nein zugestimmt. Die in der Kompetenz des Gemeinderates liegenden Änderungen von Artikel 4 Absatz 2 Ziffer 4, Artikel 7, Artikel 9 Absatz 2 Ziffer 1 sowie Art. 65 Absatz 4 wurden von den Stimmberechtigten zur Kenntnis genommen. Die Grundlageakten lagen gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung während 30 Tagen vor der Abstimmung bei der Präsidialdirektion, Kirchbühl 19, 3400 Burgdorf zur Einsichtnahme auf. Die Publikation erfolgte im Amtsanzeiger Nr. 2 vom 10. Januar 2008. Es wurden keine Einsprachen eingereicht. Genehmigung Vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Bern, 8. Mai 2008 K. Hunyady, Leiterin Gemeinderecht i.V. Inkraftsetzung Der Gemeinderat setzt die teilrevidierte Gemeindeordnung (GO) auf den 1. Juli 2008 in Kraft.

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