Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

24 Bescheinigung In der Gemeindeabstimmung vom 26. November 2000 wurde der Revision der neuen Gemeindeordnung mit 3'202 Ja gegen 613 Nein zugestimmt. Das Reglement lag gemäss Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen vor der Abstimmung in der Polizeiwache der Stadtverwaltung Burgdorf am Kirchbühl 23 zur Einsichtnahme auf. Die Publikation erfolgte im Amtsanzeiger Nr. 47 vom 30. November 2000. Es wurden keine Einsprachen eingereicht. Burgdorf, 4. Juli 2001 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Stadtpräsident: Dr. Franz Haldimann Der Stadtschreiber: Paul Moser Genehmigung Vom Amt für Gemeinden und Raumordnung, Kreis EmmentalOberaargau, genehmigt. Burgdorf, 18. Juli 2001 W. Hafner, Vorsteher Inkraftsetzung Durch den Gemeinderat mit Wirkung auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Burgdorf, 15. Oktober 2001 Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf vom 14. Dezember 2003 Bescheinigung In der Gemeindeabstimmung vom 14. Dezember 2003 wurde der Änderung von Artikel 58 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) mit 2'317 Ja gegen 877 Nein zugestimmt. Der neue Artikel lautet wie folgt: Änderung Art. 58 1Der Stadtrat kann in einem Reglement, unter Vorbehalt der fakultativen Volksabstimmung beschliessen, die Verwaltung nach wirkungsorientierten Steuerungsmodellen zu führen (vgl. Art. 38 Ziff. 3).

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