Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB Seite 6 Die Mitglieder des Stadtrats können sich bei Verhinderung von voraussichtlich mindestens drei Monaten wegen Krankheit oder Unfall, Elternschaft, auswärtiger Ausbildung oder Abwesenheit aus zwingenden beruflichen Gründen durch eine Person vertreten lassen, die auf der gleichen Liste für die Wahl in den Stadtrat kandidiert hat und zum Zeitpunkt der Stellvertretung erste oder zweite Ersatzperson ist. Abänderungsantrag GPK: 39 Stimmen Die Mitglieder des Stadtrats können sich bei Verhinderung von voraussichtlich mindestens drei Monaten wegen Krankheit oder Unfall, Elternschaft, auswärtiger Ausbildung oder Abwesenheit aus zwingenden beruflichen Gründen während maximal zwölf Monaten durch eine Person vertreten lassen, die auf der gleichen Liste für die Wahl in den Stadtrat kandidiert hat und zum Zeitpunkt der Stellvertretung erste oder zweite Ersatzperson ist. Beschluss Der Stadtrat stimmt mit 39 Stimmen dem Abänderungsantrag der GPK zu. Stadtratspräsident Greisler Yves teilt mit, dass somit die Zwischenbereinigung der Gemeindeordnung abgeschlossen ist.

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