Die Stadt kann Dienstleistungen für Veranstaltungen Dritter erbringen, sofern die betroffenen Abteilungen über die nötige Kapazität verfügen oder wenn Aussenstehende dazu nicht in der Lage sind.
Als Dienstleistungen gelten Material, Naturalien, Mieten und Lohnkosten. Der Aufwand der Stadt wird nach gewerblich üblichen Ansätzen des Gemeinderates entschädigt.
Die Stadt kann ihre Kosten teilweise oder ganz erlassen wenn:
- die Stadt als Mitorganisatorin auftritt
- die Veranstaltung ausschliesslich sozialen oder erzieherischen Zwecken dient
- die Veranstaltung zur Stadtbelebung beiträgt oder die Stadt daran ein repräsentatives Interesse hat.
Unter folgendem Link können Sie das Gesuch für Beiträge und Dienstleistungen der Stadt Burgdorf herunterladen.