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Gastgewerbe

Die Eröffnung oder die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes, der Handel mit alkoholischen Getränken oder die Durchführung von Anlässen sind bewilligungspflichtig.

Um die rechtzeitige Erteilung einer Bewilligung zu gewährleisten, sind die entsprechenden Einreichungsfristen einzuhalten. Gesuchsformulare finden Sie auf der Website des Kantons Bern

Die Gesuchsformulare können auch bei der Stadtverwaltung Burgdorf bezogen werden.

Kontaktstelle:
Ordnungs- und Sicherheitsdienste
Kirchbühl 23, Postfach 1570, 3401 Burgdorf

Telefon: 034 429 92 98
E-Mail: krnndrhsrbrgdrfch

Gastgewerbegesetzgebung
Ordnung und Sicherheit

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