Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 17 stellen, wenn garantiert wird, dass bei einer allfälligen Fehlangabe die Kosten übernommen werden, welche sich bis zu mehreren tausend Franken belaufen können. Es soll nicht umgangen werden, sondern so handhaben, wer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, soll nicht gebüsst werden, sondern nur, wenn er grobfahrlässig und vorsätzlich gehandelt hat. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, wenn man den Artikel 66 anschaut, geht es von Bussen bis zu Fr. 5'000.--. Es kommt auf das Verschulden an wie hoch die Busse schlussendlich ausfällt. Es steht im Artikel 20f, wer gegen die Offenlegungspflichten verstösst, namentlich die Offenlegung verweigert oder falsche Informationen erteilt. Es ist klar, wenn die Information nicht vorhanden ist, ist es kein Verweigern. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, teilt mit, dass man gleicher Meinung ist. So wie es aber jetzt im Artikel steht, wird man gebüsst. Es wird schwierig für Parteien einen Kassier zu finden, wenn man allenfalls haftet. Deshalb soll der Artikel mit grobfahrlässig und vorsätzlich ergänzt werden. Dies zum Schutz der Person, welche nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass man auf Unverständnis gestossen ist mit dem letzten Satz. Der ganze Artikel wird damit verwedelt. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass man beim Gemeinderatsreglement das Gleiche hat. Bei der Ausstandspflicht gibt es auch die Möglichkeit von Bussen. Sonst müsste man auch dort eine strikte Handhabung anwenden. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass wie erwähnt der letzte Satz nicht gefällt und die ganze Bestimmung verwedelt. Die Grobfahrlässigkeit hat auch Fragen aufgeworfen, ob es juristisch nicht ein Gummibegriff ist. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, möchte von der SP-Fraktion wissen, wenn der letzte Satz gestrichen wird, ob der Antrag dann unterstützt wird. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass es um Bagatellfälle geht. Bei einer erstmaligen und leichten Widerhandlung soll der GR einmal verwarnen. Wenn es ein grober Fall wäre, kann die Busse von Fr. 5'000.-- ausgesprochen werden. Im Moment wird die verantwortliche Person gebüsst und die Partei kommt davon. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, wenn man gegen die Offenlegung verstösst und verweigert, ist dies vorsätzlich. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, teilt mit, das dies stimmt. Hingegen falsche Informationen erteilen, kann mutwillig passieren. Stadtrat Käsermann Fabian, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass es keine Parteihaltung gibt. Einige sind dafür und einige dagegen. Stadtrat von Allmen Jonas, namens der SVP-EDU-Fraktion, teilt mit, dass man sich nichts verbaut, wenn man den Artikel ergänzt. Die geführte Diskussion zeigt, wie es künftig sein kann, wenn es zur Anwendung kommen soll. Das Verschulden wirkt sich auf das Strafmass aus. Wenn jetzt bereits vorsätzlich und grobfahrlässig ergänzt wird, ist etwas bereits abgedeckt. Beim letzten Satz handelt es sich um eine kann Formulierung. Je nachdem, was begangen wurde, muss man nicht beim ersten Mal

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=